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Capitulare de villis vel curtis imperii
Capitulare de villis vel curtis imperii ist eine Landgüterverordnung, die Karl der Große als detaillierte Vorschrift über die Verwaltung der Krongüter erließ. Sie ist eine berühmte Quelle für die Wirtschafts-, speziell die Agrar- und Gartenbaugeschichte. Das Capitulare de villis vel curtis imperii wird oft auch mit et statt vel und imperialibus statt imperii geschrieben.Verfasst wurde die Domänenverordnung im Auftrag des Kaisers von Abt Ansegis von St. Wandrille aus dem Orden der Benediktiner, wahrscheinlich im Jahre 812 n. Chr. in Aachen. Dabei griff er auch auf noch vorhandenes Wissen über die römische Landwirtschaft zurück. Die auf Karl Gareis zurückgehende Datierung ist allerdings strittig. Einige Historiker schreiben den Text auch Karls Sohn Ludwig dem Frommen zu. Teilweise wird auch vermutet, der Verfasser sei Alkuin.Der Erlass ist in einer einzigen Handschrift überliefert, die in der Herzog-August-Bibliothek in Wolfenbüttel aufbewahrt wird.